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» Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Wohnwagen

Camping Nordsee und Freizeitmarkt Itzehoe GmbH

Stand: 1. Januar 2010

 

A. Abschluss des Vertrages

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die von Ihnen unterzeichnete Annahme unseres Angebotes bei uns eingegangen ist.

 

B. Leistungen

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich.

2. Unsere Preise schließen ein:

  • Kfz-Haftpflicht-Versicherung mit unbegrenzter Deckungssumme (max. EUR 8.000.000,-- je geschädigte Person)
  • Kfz-Vollkasko-Versicherung (Selbstbeteiligung je Schadenereignis: EUR 600,00)
  • Kfz-Teilkasko-Versicherung (Selbstbeteiligung je Schadenereignis: EUR 600,00)
  • Kosten für Verschleißreparaturen und fällige Wartung
  • Eine Bereitstellungsgarantie: Wir garantieren die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges im Schadenfall am gemieteten Objekt innerhalb von 2 Werktagen in Itzehoe.

 

Nicht eingeschlossen im Mietpreis sind:

  • Wäsche, Geschirr, Küchenausstattung und Campingmöbel
  • Verpflegung und Nebenkosten
  • Versicherungen für Gegenstände, die Sie im Mietfahrzeug lassen
  • Dieselkraftstoff
  • Eventuelle Kosten für zusätzlichen Versicherungsschutz
  • Ihre An- und Abreise

 

C. Bezahlung

1. Bei Vertragsabschluss sind 25 % des Mietpreises als Anzahlung fällig. Rest bei Übernahme in bar oder 3 Wochen vor Reiseantritt per Überweisung.

2. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung des Mietfahrzeuges nicht möglich.

 

D. Übergabe, Rücknahme

1. Ort und Zeit der Übernahme werden nach vorheriger Absprache festgelegt.

2. Das Mietfahrzeug muss bis spätestens 11.00 Uhr am letzten Miettag an den Vermieter zurückgegeben werden.

3. Bei der Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll von Ihnen zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges an.

4. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug termingerecht, innen gereinigt und mit dem im Übergabeprotokoll aufgeführten Zubehör (vertragsgemäßer Zustand) an uns zurückzugeben.

5. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, pro angefangene Stunde: EUR 25,--.

6. Für beschädigte oder fehlende Gegenstände am oder im Mietfahrzeug ist vom Mieter Ersatz zu leisten.

7. Wenn die Toilette bei Rückgabe nicht geleert und gereinigt ist, berechnen wir Ihnen EUR 100,-.

8. Wenn das Reisemobil bei Rückgabe innen nicht gereinigt ist, berechnen wir EUR 80,-- für die Endreinigung.

 

E. Pflichten des Mieters

1. Fahrten ins außereuropäische Ausland sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

2. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

  • zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und zu Fahrzeugtests
  • zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten
  • zur Weitervermietung oder Verleihung

3. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zum Preis von EUR 100,-- ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Sofern die zu erwartenden Kosten die Summe von EUR 100,00 übersteigen, dürfen Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die insoweit angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstatten wir gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

4. Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich dem Vermieter zu melden. Behördliche Maßnahmen (z. B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

 

F. Haftung

1. Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung durch den Vermieter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Haftung des Mieters:

  • Der Mieter haftet für alle Schäden (Schäden am gemieteten Objekt und Drittschäden) soweit nicht die Abgeschlossenen Versicherungen (B. 2.) für den Schaden eintreten. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution (EUR 750,--) zurückzuhalten. Liegen die Reparaturkosten eines vom Mieter zu vertretenden Schadens unterhalb des Betrages der hinterlegten Kaution (EUR 750,--), erstattet der Vermieter die entsprechende Differenz zurück.
  • Der Mieter haftet unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.
  • Der Mieter haftet im übrigen für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung und Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.

 

G. Umbuchung, Rücktritt durch den Mieter

1. Bei nachträglichen Buchungsänderungen bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 30,-- fällig. Spätere Buchungsänderungen sind nicht möglich. Sie können aber von der Anmietung zurücktreten.

2. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. Treten Sie von der Anmietung zurück, können wir pauschalierten Schadenersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Mietpreis: bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 10 % des Mietpreises: vom 59. - 30 Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 25 % des Mietpreises: vom 29. - 15 Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50 % des Mietpreises, ab dem 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 80 % des Mietpreises.

3. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt von Ihnen übernommen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 80 % des Mietpreises zu entrichten.

4. Im Falle eines Rücktritts des Mieters von dem Vertrag ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Der dadurch erzielte Mietpreis wird auf den Schadenersatzanspruch unter Abzug von EUR 30,-- Bearbeitungspauschale angerechnet. Dem Mieter bleibt es auch ansonsten unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden eingetreten ist.

 

H. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen sind Sie und Ihre Mitreisenden selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen erwachsen können, gehen zu Ihren Lasten.

 

I. Änderungen

Der Vermieter behält sich vor, Änderungen im Angebot der Mietwohnwagen vorzunehmen. Für den Fall, dass ein von Ihnen gemietetes Reisemobil nicht zur Verfügung steht (z. B. Reparatur), stellt der Vermieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung.

 

J. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrem Inhalt nicht berührt.